Grundlage für die Umsetzung gewässerschonender Maßnahmen sind Verträge zwischen Wasserversorgungsunternehmen und den Flächennutzern in Land- und Forstwirtschaft, so genannte Freiwillige Vereinbarungen. Die Maßnahmenvermittlung gehört zu den zentralen Aufgaben der Wasserschutzberater. Land- und Forstwirten wird für die vertragsgerechte Maßnahmenumsetzung ein angemessener finanzieller Ausgleich gezahlt. Der Umfang der Ausgleichszahlungen richtet sich nach der Intensität der Einschränkungen. Die Mittel hierfür werden, ebenso wie die Wasserschutzberatung, aus der Wasserentnahmegebühr bereitgestellt, die in Niedersachsen von jedem Wassernutzer erhoben wird.
Der Schwerpunkt der Maßnahmenvermittlung liegt in den vier Grundwassergewinnungsgebieten der Harzwasserwerke GmbH. Die Akzeptanz durch die Landwirte war schon zu Beginn der Wasserschutzberatung gut und hat sich im Laufe der Jahre positiv weiterentwickelt.
Die Wasserschutzgebiete der Trinkwassertalsperren sind überwiegend bewaldet. Hier besteht eine Kooperation derzeit nur im Wasserschutzgebiet der Sösetalsperre. Diese Kooperation befasst sich mit der Minderung von Erosionen im Einzugsgebiet, die aus der forstwirtschaftlichen Nutzung herrühren. Entsprechend dieser Zielrichtung werden mit den hier abgeschlossenen Freiwilligen Vereinbarungen Maßnahmem im Bereich der Forstwirtschaft umgesetzt. Eine Kooperation mit der Landwirtschaft ist für das Einzugsgebiet der Innerstetalsperre angedacht.
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