In unserer durch Siedlungen; Industrie, Verkehr und Landwirtschaft intensiv genutzten Landschaft sind Beeinflussungen der Wasservorkommen nicht völlig zu vermeiden. Sind Verunreinigungen erst einmal im Wasser angekommen, ist der Schaden nur sehr schwer, im Grundwasser kaum wieder gut zu machen. Deshalb benötigen Wasservorkommen, aus denen der Mensch das Lebensmittel Nr. 1 schöpft, besonderen Schutz. Deswegen werden nach dem Niedersächsischen Wassergesetz im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung per Verordnung Wasserschutzgebiete festgesetzt. Sie sind sowohl für die Grundwassergewinnung als auch für die Trinkwassergewinnung aus Talsperren in drei nach dem Abstand zu den Entnahmeeinrichtungen gestaffelte Zonen untergliedert. Für die einzelnen Zonen gelten unterschiedlich strenge Vorschriften, die bestimmte Einrichtungen und Handlungen verbieten oder nur beschränkt zulassen.
Für alle Grundwassergewinnungsanlagen der Harzwasserwerke GmbH - Ristedt, Liebenau, Ramlingen und Schneeren - sind Wasserschutzgebiete festgesetzt.
Auch für die Trinkwassertalsperren im Westharz und die zugeordneten Beileitungen aus benachbarten Einzugsgebieten - Sösetalsperre, Eckertalsperre, Grane-System mit Überleitungen aus der Okertalsperre sowie aus dem Einzugsgebiet von Gose und Radau - sind Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Für das Einzugsgebiet der Innerstetalsperre, von der ebenfalls Wasser zur Grane übergeleitet wird, ist das Verfahren zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes noch nicht abgeschlossen.
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