Pressemitteilung

- 27.04.2016

Im Zuge des laufenden Ausweisungsverfahrens für das Wasserschutzgebiet Innerstetalsperre haben sich die Harzwasserwerke mit dem Niedersächsischen Umweltministerium auf eine Verfahrenspause geeinigt. Die Richtlinien für Wasserschutzgebiete für Talsperren werden zurzeit überarbeitet. Die neuesten Erkenntnisse aus dieser Novellierung sollen anschließend in die Ausweisungspläne für das geplante Wasserschutzgebiet einfließen.

Der Branchenverband DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) hat Anfang des Jahres einen Fachausschuss einberufen, der sich seit April 2016 mit der Überarbeitung der Richtlinien für Wasserschutzgebiete für Talsperren befasst. Diese bilden für Talsperrenbetreiber bundesweit die entscheidende Arbeitsgrundlage und legen gültige Standards fest.
Da die Überarbeitung insbesondere neue Erkenntnisse bezüglich der Handlungen, Einrichtungen und Vorgänge mit Gefährdungspotenzial für das Trinkwasser aufgreift, ist sie auch für das geplante Wasserschutzgebiet Innerstetalsperre von Bedeutung. „Es wäre unvernünftig und unfair, das nicht abzuwarten und mit einem Verordnungsentwurf in die Diskussion zu gehen, der sich nicht am aktuellen Stand der Erkenntnisse orientiert. Wir möchten die Einschränkungen so gering wie möglich halten, dürfen den Trinkwasserschutz dabei aber nicht aus dem Blick verlieren“, erläutert Renke Droste, Geschäftsführer der Harzwasserwerke.

Umweltministerium und Harzwasserwerke suchen Dialog

In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium wolle man deshalb die Novellierung der neuen Richtlinien abwarten, um auch allen Bedenken gegenüber dem Wasserschutzgebiet Rechnung zu tragen. Mit der überarbeiteten Fassung der Richtlinien ist erfahrungsgemäß in etwa zwei Jahren zu rechnen. „Wir haben einen gesellschaftlichen Konsens zum nachhaltigen Trinkwasserschutz. Einen solchen Konsens möchten wir aber auch im konstruktiven Diskurs mit den Kritikern zum Wasserschutzgebiet Innerstetalsperre erreichen. Deshalb setzen wir auch weiterhin auf den direkten Dialog vor Ort“, so Droste.
In erst kürzlich stattgefundenen Gesprächen mit dem Landrat und den Bürgermeistern aus Langelsheim, Goslar und Clausthal-Zellerfeld betonten die Harzwasserwerke, dass sie das Ausweisungsverfahren gemeinsam mit dem Umweltministerium zu einem positiven Abschluss bringen möchten, der die Interessen und Bedenken aller Beteiligten berücksichtigt. „Wir setzen uns klar für den Trinkwasserschutz in der Region ein und werden dabei sorgfältig auf Einwände, Vorschläge und kritische Fragestellungen eingehen“, erläutert HWW-Geschäftsführer Renke Droste.

Hintergrund
Die Harzwasserwerke beantragen die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die Innerstetalsperre, das das Wasser vor schädlichen Einflüssen bewahren und somit der nachhaltigen Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen soll. Als ein wichtiger Bestandteil des Nordharzverbundsystems (Grane-, Innerste-, Okertalsperre) übernimmt die Innerstetalsperre nicht nur die Aufgabe des Hochwasserschutzes, sondern leitet seit 1980 regelmäßig Wasser in die benachbarte Granetalsperre über. Vom dortigen Wasserwerk werden bis zu 1 Millionen Menschen in den Räumen Goslar, Langelsheim, Wolfenbüttel, Peine, Braunschweig, Wolfsburg, Hildesheim und Hannover mit weichem Trinkwasser versorgt.

Robert SchellhaseVertrieb und ÖffentlichkeitsarbeitTel. 05121 404-117schellhase@harzwasserwerke.de
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