Schwimmen und Wassersport

Unsere Teiche und Talsperren bieten neben ihren Aufgaben in der Wasserwirtschaft auch Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Naherholung. Aufgrund dieser betrieblichen Aufgaben ist das Schwimmen und der Wassersport allerdings nicht an allen Gewässern möglich.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Talsperre  &  Teiche und eine Tabelle mit allen möglichen Freizeitaktivitäten an den Gewässern.

Wir bitten um Ihre Rücksichtnahme!

Beim Besuch unserer Talsperren und Teiche bitten wir um Ihre Rücksichtnahme auf unsere Arbeit in der Natur.

Bitte denken Sie daher – auch wenn man es gerne mal vergisst – an die Mitnahme Ihres Mülls und beachten Sie zudem die Hinweisschilder an unseren Anlagen.

An den Talsperren und Teichen sind Zelten, offene Feuer und Camping aus Sicherheitsgründen generell nicht erlaubt.

Bitte beachten: An den genannten Talsperren und Teichen ist keine Badeaufsicht vorhanden. Das Anlegen an den technischen Anlagen der Harzwasserwerke (Staudämme, Mauern etc.) ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Das Schwimmen und die Nutzung der Wasserfläche erfolgt auf eigene Gefahr.

Anbieter von kommerziellen Freizeit-Angeboten und größere Gruppen wenden sich bitte an: info@harzwasserwerke.de 

Talsperren

Schwimmen und Wassersport mit handgeführter Ausrüstung (SUP, Kanu) ist an folgenden Talsperren erlaubt:

  • Innerstetalsperre
  • Odertalsperre
  • Okertalsperre

An de Trinkwassertalsperren Ecker-, Grane- und Sösetalsperre sind Schwimmen und Wassersport gesetzlich nicht erlaubt.

Teiche

Schwimmen und Wassersport mit handgeführter Ausrüstung (SUP, Kanu) ist an folgenden Teichen erlaubt:

  • Oberer Grundbacher Teich
  • Oberer Hausherzberger Teich
  • Herzberger Teich
  • Kiefhölzer Teich
  • Kuttelbacher Teich
  • Pixhaier Teich
  • Ziegenbeger Teich
  • Wiesenbeker Teich (Eingeschränkt bitte Wasserski beachten)

Motorisierter Wassersport (Motorboote etc.) und das Segeln sowie Surfen an den Teichen generell nicht erlaubt.