Keine Chance für Verunreinigungen

Bevor das Wasser den Weg zu unseren Kunden nimmt, wird es in unseren Aufbereitungsanlagen sorgfältig gereinigt. Doch die effektivste Methode, sauberes und reines Trinkwasser bereitzustellen, ist es, Verunreinigungen von Beginn an zu verhindern. Dazu haben wir im Einzugsgebiet unserer Talsperren und Grundwasserwerke Wasserschutzgebiete eingerichtet. Je nach Abstand sind diese in der Regel in drei Schutzzonen eingeteilt, die ausdrückliche Nutzungsauflagen für das jeweilige Gebiet vorschreiben.

Dreifacher Schutz

  • Die Schutzzone 3 umfasst das gesamte Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage. Sie sieht unter anderem Auflagen vor für die Lagerung gefährlicher Stoffe, für den Bodenabbau oder die Ansiedlung von Gewerbe.
  • In Schutzzone 2 gelten strengere Vorschriften – etwa für die Düngung in der Landwirtschaft oder die Bebauung.
  • Schutzzone 1 umfasst den Stausee einer Talsperre oder das Grundstück eines Förderbrunnens. Um das Wasser vor Verunreinigungen zu schützen, ist hier jede Nutzung untersagt.